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DIE AUTOREN

Karen Thiel
Seit mehr als 20 Jahren bin ich als selbständige Pharma-Expertin für die Bereiche Medical-Marketing und Patient Support tätig. Ich betreue Biopharma, RX, OTC/OTX, Supplements und apothekenexklusive Kosmetik-Marken als Managerin oder Consultant. Ein besonderes Spezialgebiet von mir ist der Aufbau von Patienten-Support-Programmen. Auch Online/Social-Media-Aktivitäten im Healthcare-Bereich zählen zu meinen Kernkompetenzen. Meine Firma heißt KT Projekt. Mein Angebot sowie eine Referenz- und Projektliste finden Sie unter www.ktprojekt.de.
Dr. Martina Hänsel
In der Pharmabranche arbeite ich seit mehr als 20 Jahren und bin seit über acht Jahren freiberufliche Beraterin mit Schwerpunkt auf medizinisch-wissenschaftliche Beratung, Kommunikation und Interim Management. Außerdem absolviere ich einen Master-Studiengang Regulatory Affairs.

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Zwischen Russisch Roulette und Ausgrenzung: Der Immunitätspass ist glücklicherweise vom Tisch

Es war eine Idee für die aktuelle Neufassung des Infektionsschutzgesetzes*: Wer eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden hat, soll laut aktuellen Erkenntnissen zumindest eine Zeitlang immun gegen eine erneute Ansteckung sein. Nach einem Test auf Antikörper gegen das Virus wird ein Ausweis ausgestellt, der die Immunität belegt. Bei Vorlage des Ausweises können individuelle Lockerungen der Corona-bedingten Einschränkungen erfolgen. Die Idee war einfach, aber hoch umstritten.

Es sei eine „Chance“, dass Bürger „unbeschwerter“ bestimmten Tätigkeiten nachgehen könnten, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Aus einer Immunität könnten „weitreichende Schlüsse für den weiteren Umgang mit Schtzmaßnahmen und vulnerablen Personengruppen“ gezogen werden (Süddeutsche Zeitung, 29.04.2020).

Bestechend, aber mit einem bitteren Beigeschmack. Erste Kritik kam von Datenschützern:

„Bei jeder Form von Immunitätsnachweisen handelt es sich um Gesundheitsdaten, die besonders zu schützen sind.“,

so der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) (1).

„Der Immunitätsausweis wäre ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. … Auf keinen Fall dürfen solche Daten… zu Diskriminierung führen.“

Und genau das wäre es:

Immunisierte bekämen Teilhabe am öffentlichen Leben, die dem Nicht-Immunisierten verwehrt blieben,

so sinngemäß u.a. der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch (Apotheke adhoc, 14.05.2020).

Erster Gedanke der Autorin dazu: Wäre das der Lohn für wochenlang geübte Disziplin gegenüber den Einschränkungen, dem eingehaltenen Abstandsgebot, dem weitestgehenden Verzicht auf Auswärts-Aktivitäten jeder Art,  der Kontaktvermeidung, der generellen Vermeidung einer Infektion, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten? Die Überlegung, nicht nur bei der Autorin, führt zu einem weiteren Kritikpunkt:

Der Immunitätsnachweis könnte dazu führen, dass sich Menschen absichtlich infizieren, um immun gegen das Virus zu werden,

„auch aus wirtschaftlicher Not.“, warnt der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (Apotheke adhoc, 5.05.2020).

Es würde eine Infektion mit einer noch immer unzureichend bekannten Erkrankung, die vielleicht auch zum Tode des Infizierten führen könnte,  riskiert, um nicht ausgegrenzt zu werden – ein Russisches Roulette der klassischen Art.

Erschwerend kommen weitere Punkte hinzu:

  • Die bisherigen Tests sind nicht zu 100 % genau. Die Spezifität (Prozentsatz der „korrekt-positiv“ Getesteten, die tatsächlich eine Infektion hatten, gegenüber den „falsch-positiv“ Getesteten mit einem Antikörpernachweis ohne Infektion) liegt nach den Angaben der Anbieter bei nur 99 %, so dass ein weiterer Test zur Bestätigung notwendig ist. Die Sensitivität (Anteil der „korrekt-Positiven“ gegenüber den Getesteten mit einem negativen Antikörpernachweis trotz einer überstandenen Infektion („falsch-negativ“ Getestete) liegt z.B. beim Anbieter Euroimmun erst 20 Tage nach Symptombeginn bei 100 %, davor allerdings nur bei 87,5% (Spiegel online, 17.04.2020). Getestete, die möglicherweise eine milde oder symptomlose Verlaufsform hinter sich haben, wissen nicht, in welcher „Sensitivitätsphase“ sie sich befinden. Bei mehreren Millionen Getesteten, für die es um so Gravierendes geht wie Teilhabe oder nicht, würden also die Antikörpertests für mehrere Tausend Menschen nicht die richtigen Ergebnisse liefern.
  • Zudem ist die Epidemie in Europa erst im Februar ausgebrochen mit Höhepunkt der Erkrankungszahlen im März/April, so dass noch lange nicht alle Erkrankten und Wiedergenesenen ausreichend Antikörper  (IgG) gebildet haben dürften.
  • Es ist noch nicht bekannt, wie lange überhaupt eine Immunität nach einer überstandenen SARS-CoV-2-Infektion anhält. Generell ist die Immunität nach erfolgter Ansteckung noch nicht wissenschaftlich bewiesen (3). Wir kennen das Virus und die Erkrankung aktuell (Mai 2020) noch kein halbes Jahr!
  • Mitarbeiter sozialer und medizinischer Einrichtungen sehen darüber hinaus noch eine Gefahr: Laut dem neuen Gesetzentwurf* sollten Arbeitgeber Kenntnisse über alle „übertragbaren“ Krankheiten ihrer Angestellten erhalten dürfen. Bislang bezog sich dieses Recht nur auf „Krankheiten, die durch Schutzimpfungen verhütet werden können“. Nun können selbst Hepatitis- oder HIV-Infektionen unter diese Regelung fallen, dem Arbeitgeber bekannt gemacht werden müssen und zu mehr Ausgrenzung führen (1).
Die massive Kritik zeigte Wirkung. Sollte zunächst eine Stellungnahme des Ethikrates abgewartet werden (2), so ist nun der Passus aus dem Gesetzesentwurf gestrichen (Tagesschau.de, 11.05.202). Gut so!
Oder, obwohl die Autorin bekennende Agnostikerin ist: Gott sei Dank!

 

* Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (zweites Bevölkerungsschutzgesetz)

Bildnachweis: Image by janjf93 from Pixabay

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