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DIE AUTOREN

Karen Thiel
Seit mehr als 20 Jahren bin ich als selbständige Pharma-Expertin für die Bereiche Medical-Marketing und Patient Support tätig. Ich betreue Biopharma, RX, OTC/OTX, Supplements und apothekenexklusive Kosmetik-Marken als Managerin oder Consultant. Ein besonderes Spezialgebiet von mir ist der Aufbau von Patienten-Support-Programmen. Auch Online/Social-Media-Aktivitäten im Healthcare-Bereich zählen zu meinen Kernkompetenzen. Meine Firma heißt KT Projekt. Mein Angebot sowie eine Referenz- und Projektliste finden Sie unter www.ktprojekt.de.
Dr. Martina Hänsel
In der Pharmabranche arbeite ich seit mehr als 20 Jahren und bin seit über acht Jahren freiberufliche Beraterin mit Schwerpunkt auf medizinisch-wissenschaftliche Beratung, Kommunikation und Interim Management. Außerdem absolviere ich einen Master-Studiengang Regulatory Affairs.

LINKS ZU WICHTIGEN PHARMA-WEBSITES

Können Patienten Pharma-Websites vertrauen?

Klares jein. Unter Pharma läuft viel, wo gar kein Pharma drin ist. Es ist also erst einmal eine Begriffsdefinition notwendig bevor man in die Analyse geht. Außerdem werfen wir einen Blick in die interessante Studie „Schlechte und gefährliche Gesundheitsinformationen“ der Bertelsmann-Stiftung.

Wo ist wirklich Pharma drin?

Pharmahersteller (auch als Pharmaunternehmen und in der Gesamtheit als pharmazeutische Industrie bzw. Pharmaindustrie bezeichnet) sind Unternehmer oder Unternehmen, die Arzneimittel herstellen. Das Spektrum der Aktivitäten umfasst Forschung und Entwicklung für neue Wirkstoffe und Darreichungsformen, das Herstellen von Arzneimitteln (Originalpräparate oder Generika) und das Inverkehrbringen unter eigenem Namen (als Zulassungsinhaber oder als Mitvertreiber)“ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pharmahersteller).

Damit ist klar, dass beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel (inkl. bilanzierte Diäten), Homöopathika und Medizinprodukte keine Arzneimittel sind. So einfach ist es.

Komplizierter wird es, wenn Unternehmen nicht nur Arzneimittel im Portfolio haben, sondern auch Nahrungsergänzungsmittel oder Homöopathika. Sind es nun Pharma-Unternehmen oder nicht? Firmen mit breiter Produktpalette trennen deshalb häufig die Bereiche in die Geschäftseinheiten RX – für verschreibungspflichtige – und OTC – für frei-verkäufliche – Arzneimittel. Und wenn das Unternehmen auch Nahrungsergänzungsmittel anbietet, dann werden diese unter die Rubrik OTC aufgenommen. Darunter werden meist auch die Medizinprodukte eingeordnet.

Gesetze regeln den Pharma-Markt

Pharmaunternehmen unterliegen besonderer und strenger Gesetzgebung nach Arzneimittelgesetz (AMG) und Heilmittelwerbegesetz (HWG). Anbieter von Medizinprodukten müssen sich an das Medizinproduktegesetz (MPG) halten. Für alle Unternehmen gelten außerdem folgende Gesetze: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) und ergänzende bilanzierte Diäten (EBD) sind Lebensmittel und keine Arzneimittel. Sie unterliegen somit dem Lebensmittelgesetz. Daher zahlen Verbraucher nur den halben Mehrwertsteuersatz auf NEM und nicht den vollen, wie bei Arzneimitteln. Werden die EBDs allerdings wie OTC-Arzneimittel vermarktet, kann der volle Mehrwertsteuersatz festgelegt werden.

Homöopathika sind keine Arzneimittel, trotzdem findet sich im AMG auch ein Absatz zur Registrierung homöopathischer Arzneimittel. Das passt heutzutage nicht mehr und bedarf einer dringenden Reform, so wie das gesamte Thema Homöopathie.

Freiwillige Selbstkontrolle

55 forschende Pharmaunternehmen haben sich dem Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V. (FSA) angeschlossen. Wir haben schon mehrfach in unserem Blog darüber berichtet. Der FSA-Transparenzkodex soll eine „Anleitung und Entscheidungshilfe bei der
Frage sein, was im Sinne der Patientinnen und Patienten richtig ist und was nicht“ (S. 5, Vorwort). Es existieren 3 Kodizes, die im übrigen nur für die 55 Mitglieder gelten:

  • FSA-Transparenzkodex
  • FSA-Kodex für Fachkreise
  • FSA-Kodex für die Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen

Ein Kodex speziell für die „Werbung“ gegenüber Patienten existiert nicht, weil verschreibungspflichtige Präparate nicht direkt bei Patienten beworben werden dürfen. Vielleicht wäre es aber eine Idee, genau dies zu formulieren, auch als Beispiel für Unternehmen außerhalb des FSA.

Um auf unsere Eingangsfrage zurückzukommen: Alle Webseiten von Pharmaunternehmen, die verschreibungspflichtige Präparate bewerben, sind ausschließlich Fachkreisen vorbehalten! Das ist unabhängig davon, ob es sich um ein forschendes Pharmaunternehmen oder um Generika handelt. Anders sieht es bei OTC-Präparaten aus: hier ist es erlaubt, ein Präparat direkt beim Konsumenten zu bewerben.

Aufwendige Freigabeprozesse

Ein Unternehmen, das ein verschreibungspflichtiges Präparat anbietet, darf zwar nicht dafür bei Patienten werben, es darf aber eine Information über die Erkrankung und die Therapiemöglichkeiten verbreiten. Und genau das machen viele Firmen, in Form von informativen Patientenbroschüren oder Webseiten. Diese Informationen müssen neutral gehalten, der Absender muss klar erkennbar und es darf keine einseitige Befürwortung für das eigene Therapieangebot formuliert sein.

Diese Broschüren und Webseiten werden nicht geschrieben und zack veröffentlicht, sondern durchlaufen ein aufwendiges Freigabeverfahren im Unternehmen, bevor sie „live“ gehen. Ein solcher Umlauf passiert verschiedene Abteilungen, und sowohl der Text als auch das Layout gibt jede Abteilung einzeln frei. Ein Freigabeprozess kann beispielsweise so aussehen:

  1. Marketing (zeichnet meist verantwortlich für Text und Layout von Broschüren und Webseiten)
  2. Medizinische Abteilung und Medizinische Information
  3. Juristische Abteilung (ggf. Arzneimittelzulassung (Regulatory Affairs) und Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz))
  4. Informationsbeauftragte/r* – Informationsbeauftragte geben den Umlauf in letzter Instanz frei und haften dafür persönlich; die Person kann auch gleichzeitig Stufenplanbeauftragte/r sein.

Es gibt sicherlich keine besser geprüften Werbeaussagen als die von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. 

Schlechte und gefährliche Gesundheitsinformation

Jeder Arzt kennt es, Dr. Google lieferte nicht nur die Diagnose, sondern auch eine ganz sanfte Therapie ohne Nebenwirkungen. Und die möchte nun der Patient von seinem Arzt haben. Das gibt zumindest noch die Chance, korrigierend einzuwirken. Ganz schlimm wird es, wenn Patienten über eine Websuche auf Scharlatane oder Falschinformationen reinfallen, wie wir es gerade tausendfach bei der Corona-Pandemie erleben.

Eine Bertelsmannstudie aus dem Jahr 2019 über schlechte und gefährliche Gesundheitsinformationen zeigt, wie gefährlich Falschmeldungen im Gesundheitssektor sein können.

„In dieser Analyse wird ein Kriterienraster vorgestellt, mit dem sich die Gefährlichkeit von Gesundheitsinfos beurteilen lässt. Zudem zeigen die Autoren auf, mit welchen gezielten Maßnahmen die Bürger besser vor Falschinformationen geschützt werden können.“

Das PDF ist direkt unter diesem Link abrufbar: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/VV_Analyse_Gefaehrliche_Gesundheitsinfos_final.pdf

S. 12 der Studie definiert schlechte und gefährliche Gesundheitsinformation:

  • „Eine „schlechte“ Gesundheitsinformation informiert inkorrekt, einseitig, verkürzt oder unsachlich.“
  • „Eine Gesundheitsinformation kann dann als „gefährlich“ angesehen werden, wenn sie vermutlich ein Verhalten auslösen wird, das einen erheblichen körperlichen, seelischen oder finanziellen Schaden und/oder einen Vertrauensverlust in die wissenschaftsbasierte Medizin hervorruft.“

Clickbaiting der Medien in der Kritik

Medienberichte sind häufig sehr einseitig und unwissenschaftlich. Auch über etablierte Medien werden gefährliche Gesundheitsinformationen verbreitet. So heißt es in der Bertelsmann-Studie auf Seite 11 und 13:

„Wenn Homöopathie in Schulbüchern unkritisch vorgestellt wird, Fernsehsendungen über vermeintliche Impfschäden berichten oder Ärzte ihren Patienten zu unsinnigen Leistungen raten, hat dies aufgrund der Vertrauensstellung der Medien beziehungsweise der jeweiligen Personen ein besonders hohes Gewicht. … Auch Medien setzen aufgrund wirtschaftlicher Interessen teils auf fragwürdige Inhalte, um Klicks oder Werbeerlöse zu erzielen.“

Und weiter: „Teils begeben sich auch traditionelle Medienhäuser mit problematischen Inhalten auf Klick- und Nutzerfang – wenn sie etwa mit Überschriften wie „Diesen Artikel würde die Pharmaindustrie gern löschen lassen“ Ressentiments gegen Pharmafirmen nutzen und auf fragwürdige Weise Vorurteile bedienen.“

Es existiert ein Pressekodex, der genau so eine Berichterstattung verhindern soll. Darin heißt es unter Ziffer 14 – Medizin-Berichterstattung: 

„Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. … Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.“

Aus eigener Erfahrung weiß jeder, dass viele Medien diesen Kodex nicht befolgen. Zu diesem Thema haben wir bereits einige Blogbeiträge geschrieben, und das Thema wird uns weiter begleiten.

Typische Vorurteile

Erwartbar in der Studie war Pharma-Kritik: „Etwa wenn Pharmafirmen geschönte Studienergebnisse veröffentlichen“ (S. 11). „Absender schlechter Gesundheitsinformationen können einzelne Personen oder Unternehmen sein, darunter auch Kliniken, Ärzte, Medizintechnikhersteller oder Pharmafirmen, die an bestimmten Untersuchungen, Therapien oder Produkten direkt verdienen wollen“ (S. 13).

Da sind wir wieder an dem Punkt der oben angesprochenen Unterscheidung. RX-Präparate werden bei Patienten nicht beworben, es ist schlichtweg verboten, daher können durch diese auch keine geschönten Studienergebnisse veröffentlicht werden. Gemeint sind vielleicht PR-Meldungen von Unternehmen, die über Wissenschaftsredaktionen von Zeitschriften verbreitet werden, wobei der Präparatename nicht genannt wird. So umgehen einige Pharmaunternehmen das Werbeverbot indirekt, aber nicht alle verbreiten geschönte Studienergebnisse. Das wäre in der Tat unseriös und dem sollte durchaus ein Riegel vorgeschoben werden.

Auch im Positiven wirft die Studie einiges durcheinander, wie man an folgendem Zitat sieht: „Doch während es beispielsweise für Werbung von Pharmafirmen oder für deren Einfluss auf Fortbildungsveranstaltungen zumindest einige Standards gibt (z. B. https://www.fsa-pharma.de/de/kodizes/zusammenarbeit/fachkreise) und Verstöße teils sanktioniert werden, ist dies bei den aktuell zu beobachtenden Kommunikationsformen etwa auf Youtube oder Facebook kaum der Fall“ (S. 15). Der erste Teil des Satzes bezieht sich auf Fachkreiswerbung und der FSA-Kodex gilt nur für die Mitgliedsfirmen des FSA, hat also überhaupt nichts mit Patienten zu tun.

Krankenkassen treiben ein gefährliches Spiel

Die Bertelsmann-Studie sieht die Rolle der Krankenkassen bzgl. Gesundheitsinformation ihrer Patienten kritisch:

„Aufgrund anderweitiger – beispielsweise finanzieller – Interessen setzen Kassen sich nicht immer für optimale Gesundheitsinformationen ein, wenn es etwa um die Erstattung von Leistungen geht. Derzeit nutzen Krankenkassen oft Angebote aus dem Bereich der nicht wissenschaftlichen Medizin, um neue Versicherte zu gewinnen. Hierzu machen sie von ihren gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch, etwa auch Leistungen aus dem Bereich der Homöopathie zu erstatten, obwohl die Mehrzahl der Kassen selbst Zweifel an der Wirksamkeit der Mittel haben (Feldwisch-Drentrup 2018b). Oft erwecken sie dabei auf ihren Websites oder in Informationsmaterialien den Eindruck, eine pharmakologische Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel sei möglich, während diese jedoch im Regelfall als reines Placebo angesehen werden können. So verbreiten die Kassen selbst unwissenschaftliche Gesundheitsinformationen und tragen zu einem Vertrauensverlust in die wissenschaftsbasierte Medizin bei (S. 20).“

Dem ist nichts hinzuzufügen, genauso ist es. Da ist die Politik gefragt, ob die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin so agieren dürfen. Wir meinen nein! Bei Privatkassen hat der Gesetzgeber weniger Möglichkeiten einzugreifen. Diese locken Patienten oft mit Kostenübernahme von Heilpraktikerbesuchen und Homöopathie. Man kann es noch nicht einmal im eigenen Tarif streichen lassen, um Kosten zu sparen. Somit zahlen alle Privatpatienten für nichtwissenschaftlichen Unsinn mit.

Kriterienraster für Gesundheitinformationen im Netz

Die Autoren der Analyse entwickelten ein Kriterienraster für die Beurteilung von Gesundheitsinformationen von Webseiten, was sehr empfehlenswert ist. Leider differenzieren die Autoren „Pharmawebseiten“ nicht nach OTC und RX. Außerdem scheinen die Autoren auch die Nahrungsergänzungsmittel etc. zu Pharma zu zählen. Schade!

Man findet das Kriterienraster im Report auf den Seiten 28 und 29. Triebfeder der Analyse war folgende Aussage:

„Die Gefährlichkeit einer Gesundheitsinformation bemisst sich an dem Potenzial, das sie zu körperlichem, seelischem oder finanziellem Schaden beitragen kann – für Nutzer selbst oder auch für Dritte. Darüber hinaus können Gesundheitsinformationen systemische Schäden bewirken, zum Beispiel einen Vertrauensverlust in die wissenschaftsbasierte Medizin oder das öffentliche Gesundheitswesen. (S. 24)“

Das Kriterienraster ist sicherlich für Patienten zu umfangreich, es kann aber Journalisten, Bloggern und Patientenverbänden helfen, Webseiten zu beurteilen.

Fazit

Den Pharma-Websites von RX-, Biopharma und Impfstoffen kann man vertrauen. Sie liefern gut geprüfte und belegte Informationen ohne Produktwerbung. Bei OTC-Produkten ist die Firmenkultur entscheidend, ob die Informationen einseitig oder objektiv sind. Eine Zertifizierung der Website (z. B. über Health On the Net – HON) und eine freiwillige Selbstkontrolle der OTC-Unternehmen, analog des FSA-Kodex, ist eine Möglichkeit, um die Qualität von Webseiten zu sichern.

Informationen über Nahrungsergänzungsmittel, gerade aus dem Ausland, sowie Homöopathika sollten Patienten überhaupt nicht trauen. Finger weg von diesen Webseiten!

Medien benötigen neben dem Pressekodex einen weiteren, der eine „Good Information Practice“ vorschreibt, damit sie nicht ungeprüft Werbeversprechen als Gesundheitsinformationen verbreiten. Eine Medien-Berichterstattung über sensible Themen, z. B. über die Covid-19-Impfungen oder Krebstherapien, bedarf eines Umlaufs, wie bei den Pharma-Unternehmen. Ein Fachteam prüft dann die Texte und gibt sie frei, damit so eine Kakophenie wie in der Corona-Pandemie, nicht noch einmal passiert. Clickbaiting darf nicht über Wissenschaft stehen!

Last but not least: Eine Krankenkassen-Reform steht dringend an. Homöopathie hat im Angebot der Krankenkassen nichts zu suchen.

 

Fußnoten:

* §74 AMG: „Der Informationsbeauftragte ist insbesondere dafür verantwortlich, dass das Verbot des § 8 Abs. 1 Nr. 2 beachtet wird und die Kennzeichnung, die Packungsbeilage, die Fachinformation und die Werbung mit dem Inhalt der Zulassung oder der Registrierung oder, sofern das Arzneimittel von der Zulassung oder Registrierung freigestellt ist, mit den Inhalten der Verordnungen über die Freistellung von der Zulassung oder von der Registrierung nach § 36 oder § 39 Abs. 3 übereinstimmen.“

Anmerkung zur Quelle Feldwisch-Drentrup 2018b: Hinnerk Feldwisch-Drentrup ist Co-Gründer von MedWatch und Medizinjournalist

Anmerkung zu Wikipediaquellen: Die Definitionen sind mit Wikipedia-Beiträgen verlinkt, weil die Definitionen zum Zeitpunkt des Erscheinens richtig sind und als einfache Definitionen ausreichen.

 

Links:

https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/VV_Analyse_Gefaehrliche_Gesundheitsinfos_final.pdf

https://www.medwiss.de/2021/11/02/suchmaschinen-liegen-bei-gesundheitsfragen-oft-daneben/

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Titelbild: Bild von janeb13 auf Pixabay

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