Beim Pharmadialog zwischen Gesundheitsministerium und pharmazeutischer Industrie wurde eine sog. Umsatzbremse für innovative Medikamente vereinbart: „Bei neuen, besonders erfolgreichen Arzneimitteln kann es künftig zu einem floatenden Preis kommen – die Industrie übernimmt damit ein Teil des Morbiditätsrisikos, das sie dann verkraften kann, wenn steigende Absatzmengen mit sinkenden Grenzkosten einhergehen.“ (Zitat aus der Ärzte Zeitung vom 15.04.2016 http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/909208/blockbuster-preisbremse-co-pharmadialog-bringt-wichtige-ergebnisse-aerzte.html)
Beispiel: Sovaldi von Gilead
Damit nimmt man Bezug auf das Präparat „Sovaldi“ gegen Hepatitis-C-Infektionen. Es war in die Kritik geraten, weil es bei Markteinführung 700 Euro pro Tablette kostete. Schnell stellte sich aber eine sehr gute Wirksamkeit heraus und somit wurde es begeistert von den Medizinern verordnet. Dies führte zu hohen Kosten für die Krankenkassen, aber auch zu enormen Gewinnen für den Hersteller Gilead. Somit haben sich für Gilead die Forschungen und die klinischen Studien gelohnt. Das Unternehmen wird die Kosten für das Präparat refinanziert bekommen. Und es wird noch Kapital für weitere Forschungen und Studien übrig bleiben. Dabei kann man aber nicht davon ausgehen, dass zukünftige Entwicklungen ebenso erfolgreich sein werden. Try and Error gehören aber einfach zum Geschäft.
Win-Win
In Zukunft kann bei solchen durchschlagenden Erfolgen eines Präparates die sogenannte „Umsatzbremse“ greifen. Eine Win-Win-Situation für alle Seiten: Der Patient profitiert von einer hochpotenten Medikation, der Hersteller erhält seine Forschung erstattet sowie Geld für Neuentwicklungen und schließlich werden die Krankenkassen entlastet.
Warum verlangt die pharmazeutische Industrie so hohe Preise?
Dies erklärt Prof. Jürgen Wasem, Gesundheitsökonom an der Universität Duisburg/Essen so, dass die Pharmaunternehmen vor 20 Jahren noch mit ziemlich vielen Arzneimtteln Gewinne erwirtschaften konnten. Das wurde systematisch verengt und ist quasi nur noch für die ganz neuen Präparate möglich und dies auch nur im ersten Jahr. Denn nach einem Jahr wird, nur wenn das Arzneimittel einen Zusatznutzen aufweist, ein hoher Preis akzeptiert, so wie es früher während des Patentschutzes für Originalpräparate möglich war. Um auch die ganzen Fehlschläge der Medikamentenentwicklung mitfinanzieren zu können, bedarf es aber eines entsprechenden finanziellen Polsters. Dieses Thema haben wir auch in unserem letzten Blogbeitrag erörtert.