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DIE AUTOREN

Karen Thiel
Seit mehr als 20 Jahren bin ich als selbständige Pharma-Expertin für die Bereiche Medical-Marketing und Patient Support tätig. Ich betreue Biopharma, RX, OTC/OTX, Supplements und apothekenexklusive Kosmetik-Marken als Managerin oder Consultant. Ein besonderes Spezialgebiet von mir ist der Aufbau von Patienten-Support-Programmen. Auch Online/Social-Media-Aktivitäten im Healthcare-Bereich zählen zu meinen Kernkompetenzen. Meine Firma heißt KT Projekt. Mein Angebot sowie eine Referenz- und Projektliste finden Sie unter www.ktprojekt.de.
Dr. Martina Hänsel
In der Pharmabranche arbeite ich seit mehr als 20 Jahren und bin seit über acht Jahren freiberufliche Beraterin mit Schwerpunkt auf medizinisch-wissenschaftliche Beratung, Kommunikation und Interim Management. Außerdem absolviere ich einen Master-Studiengang Regulatory Affairs.

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Das Ende der Freiberuflichkeit? – Weitere Einschränkungen von freiberuflichen Tätigkeiten in Kliniken und in der Pflege helfen niemandem

In seiner letzten „Spiegel-online-Kolumne“ schrieb Jan Fleischhauer darüber, was eine gute Kolumne ausmacht: „Man muss sich, zumindest kurzzeitig, aufregen können. Wer alles mit der Gelassenheit eines buddhistischen Mönchs betrachtet, wird niemals einen Satz schreiben, der Schwung und Kraft hat.“[1].

Was bringt gerade unser Gemüt zum Kochen?

Drei Beiträge in „Spiegel online“ schlugen in den vergangenen Tagen nahezu in dieselbe Kerbe: Dem Beitrag „Honorarkräfte müssen an Kliniken die Ausnahme bleiben“ am 4. Juli 2019[2] folgte drei Tage später am 7. Juli 2019 „Honorarkräfte in Pflegeheimen tabu“[3]. Beide Beiträge kommentieren Entscheidungen des Bundessozialgerichtes Kassel, die den Einsatz von freiberuflich Tätigen zum Abbau von durch Personalmangel bedingten Arbeitsspitzen nahezu völlig einschränken. Begründung des Gerichts in beiden Fällen: Es handelt sich um eine abhängige Beschäftigung, damit sind Arbeitgeber verpflichtet, Sozialversicherungsabgaben für beide Gruppen zu zahlen. Das liefe auf eine Festanstellung hinaus.

Im Artikel „Es brennt gewaltig bei mir und den Kollegen“ vom 13. Juni 2019[4] werden die Parallelen der beiden Urteile noch einmal zusammengefasst. Es werden Pflegekräfte-Agenturen und Honorar-Fachkräfte zitiert. Das Urteil helfe niemandem, es verschärfe den Fachkräftemangel noch. Es sei noch schwieriger geworden, Personal und Auftraggeber zusammenzubringen[5]. Versierte Fachkräfte wollen gar nicht in die Festanstellung wechseln, sie schätzen die mit der Freiberuflichkeit verbundene Flexibilität, den geringeren Zwang zu durchgetakteten Dienstplänen, hätten weniger bürokratischen Aufwand und könnten sich mehr auf die Patienten konzentrieren. In der Praxis und aus eigener Erfahrung heraus (siehe auch der Beitrag vom 12. Mai in diesem Blog) wird die Umsetzung dieser Urteile auf eine Verschärfung der Personal- und Versorgungsprobleme in Kliniken und Pflegeheimen hinauslaufen, denn es wird mit Sicherheit nicht für jede nicht mehr beschäftigte Honorarkraft eine Festanstellung geben.

In den Kommentarspalten zu den Artikeln wechseln sich Zustimmung zu den Urteilen („Es gibt Regeln, und an die hat man sich zu halten…. Wo kommen wir denn da hin.“, „..andere Berufsgruppen würden für eine Festanstellung morden.“ „Was für eine Überheblichkeit gegenüber denen, die in Festanstellung für einen Hungerlohn arbeiten gehen.“, „Freiberufliche Honorarkräfte … machen das Elend in den Kliniken und Heimen nur größer! Sie picken sich doppelte Stundensätze und bessere Arbeitszeiten auf Kosten der Festangestellten raus.“) mit Beschimpfungen („Kontroll- und Abzockwahn bei gleichzeitig grottenschlechter sozialen Versorgung durch die Rentenversicherung“, „veraltete, realitätsfremde Justiz“) mit strikter Ablehnung der Urteile ab.

Wie sehen wir das?

Freiberufler zu sein bedeutet(e), seine Leistungen profitabel am Markt anzubieten und sein Spezialistentum einem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch, selbst zu bestimmen, wann, wo und wie lange man zu welchem vereinbarten Stundensatz arbeitet. Der Einsatz bei Auftraggebern ist flexibler und dynamischer als bei Festangestellten. Dafür sind vom Selbständigen als Unternehmer alle Abgaben selbst zu entrichten, die Fortbildungen selbst zu bezahlen, die Kranken- und Altersvorsorge selbst zu verantworten.

Ein Selbständiger braucht keine Arbeitnehmerschutzrechte, weil er selber entscheidet, wann und wie viel er arbeitet[6]. Selbständige wollen nicht gegen ihren Willen vor etwas geschützt werden, vor dem sie nicht geschützt werden wollen.

Freiberuflich Selbständige sind kurzfristig verfügbar und füllen dadurch – im Klinik- und Pflegebereich, im IT-Bereich oder bei Pharmaunternehmen – Lücken in der Personaldecke, wovon z.B. die Patienten, die Pflegebedürftigen, die ansonsten überlasteten Kollegen, die Kunden und die Auftraggeber profitieren.

Genaue Zahlen darüber, wie viele Betroffene es insgesamt gibt, existieren nicht. Einige Tausend dürften es sein. Schätzungen geben diese Größenordnung allein für freiberufliche Honorarpfleger und -ärzte an[7]. Die aktuelle AIMP-Umfrage 2019 gibt die Zahl der Interim Manager mit 14.400 an, die zur o.g. Schätzung noch dazu kommen dürften[8]. Die Allianz Selbständige Wissensarbeiter (https://www.selbständige-wissensarbeit.de/wofuer-wir-stehen/, 18.6.2019) spricht sogar von mehr als 300.000 freiwilllig Selbständigen, die in zukunftsorientierten Bereichen tätig sind.

Es ist wenig wahrscheinlich, dass an Stelle von nun immer stärker eingeschränkten freiberuflichen Honorarkräften in gleichem Umfang feste Stellen geschaffen werden. Engpässe, Ausfälle oder immer mehr verdichtete Arbeit werden also vermutlich zunehmen.

Arbeitskräfte, die kurzfristig und flexibel gebraucht werden, dürfen nicht eingesetzt werden.

Eine Win-Win-Situation, die in den vergangenen Jahren sehr gut funktioniert hat, wird ohne Not zerstört. Schlimm für die Auftraggeber, eine Existenzbedrohung für die Freiberufler, eine Katastrophe für diejenigen, denen die Arbeit der Selbständigen zugute kommt, wie z. B. die Patienten und Pflegebedürftigen.

 

[1] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-fleischhauer-letzte-kolumne-auf-spiegel-online-a-1272218.html, 15.6.019

[2] https://www.spiegel.de/karriere/bundessozialgericht-honoraraerzte-an-kliniken-nur-im-ausnahmefall-erlaubt-a-1270823.html, 11.6.2019

[3] https://www.spiegel.de/karriere/bundessozialgericht-kassel-pflegeheime-sollen-keine-honorarkraefte-beschaeftigen-a-1271441.html, 11.6.2019

[4] https://www.spiegel.de/karriere/honorarkraefte-in-kliniken-das-urteil-des-bundessozialgerichts-hilft-niemandem-a-1271913.html, 15.6.2019

[5] Zitat Andres Freudenberger, Care-Connect, siehe Referenz 4

[6] Um auch hier wieder die eigenen Erfahrungen ins Spiel zu bringen: Faulheit ist ganz gewiss kein Motiv dafür, sich selbständig zu machen.

[7] https://www.spiegel.de/karriere/honorarkraefte-in-kliniken-das-urteil-des-bundessozialgerichts-hilft-niemandem-a-1271913.html, 15.6.2019

[8] http://www.aimp.de/aimp-umfragen/aktuelle-aimp-umfragen/, 17.6.2019

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