Wie heißt es so schön: Da ist mal wieder das Kind mit dem Bade ausgekippt worden. Das hat Frau Andrea Nahles (SPD) mit ihrem AÜGesetz (Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze), das am 01. April 2018 in Kraft getreten ist, geschafft. Erst im Laufe letzten und Anfang diesen Jahres ist den betroffenen Unternehmen und Selbständigen klar geworden, welche Konsequenzen dieses Gesetz hat. Da es nur eine kleine Gruppe der arbeitenden Bevölkerung tangiert, war es vielen Betroffenen gar nicht bekannt, bzw. sie fühlten sich überhaupt nicht angesprochen.
Warum sind Freiberufler betroffen?
Im Prinzip sind sie nur indirekt betroffen. Im Fokus stehen die Unternehmen, die Freiberufler als Interims- oder Projektmanager engangieren. Sie müssen nachweisen, dass die Tätigkeit, die der Freelancer im Unternehmen ausführt, nicht „als weisungsgebundene, selbstbestimmte Arbeit in Abhängigkeit interpretiert werden kann“. Und genau da fängt die Auslegungssache an.
Vor Jahren haben Interimsmanger direkte Verträge mit Unternehmen abgeschlossen, z.B. über eine interimistische Marketingleitung zur Überbrückung einer Vakanz. Dafür hat man vom Unternehmen für die vereinbarte Zeit des Interimsmanagements einen Arbeitsplatz mit Computer, eine Firmen-E-Mail-Adresse, eine Assistenz etc. zur Verfügung gestellt bekommen und war den Mitabeitern der Abteilung oder Projektgruppe weisungsbefugt. Je nachdem, wie lange die Suche nach einem neuen festangestellten Mitarbeiter dauerte, konnte diese Phase der Vakanzüberbrückung von drei Monaten bis zu einem Jahr dauern. In die Zeit fielen im Unternehmen auch Geburtstagsfeiern, Ausstände, Weihnachtsfeiern und der ganz normale „Bürowahnsinn“. Ja, man war wie ein Teil des Unternehmens, aber von vorneherein nur auf begrenzte Zeit. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten: Gute Bezahlung für den Freelancer, Überbrückung der Vakanz bis zur Findung des optimalen Mitarbeiters für das Unternehmen.
Es gab natürlich auch immer schon reines Projektmanagement, das keine direkte Einbindung im Unternehmen vorsah. In den Projekten wird von den freiberuflichen Experten Spezialwissen geliefert, die das Unternehmen selbst nicht hat. Das ist ein unverzichtbarer Innovationstreiber für die Unternehmen.
Studie zeigt Unsicherheit bei Unternehmen
Der VGSD* hat mit GULP* nun eine Studie veröffentlicht, die sich zwar auf IT-Experten konzentriert, aber für uns Experten der pharmazeutische Industrie genauso gilt. Durch die Rechtsunsicherheit bzgl. Scheinselbständigkeit hat sich folgendes ergeben:
- Projekte wurden abgesagt
- Projekte wurden frühzeitig beendet (oder lt. o.g. Studie bei IT-Experten ins Ausland verlagert)
- Direkte Verträge mit den Unternehmen sind kaum noch möglich, es werden immer mehr Provider (Vermittler) zwischengeschaltet
- Statt auf selbständiger Basis – wie bisher – wünschen die Unternehmen „Arbeitnehmerüberlassung“
- Kollegen im Unternehmen gibt es für Freelancer nicht mehr
Im Folgenden werden die einzelnen Punkte mit Beispielen versehen und analysiert.
Absage von Projekten
Ein namhaftes pharmazeutisches Unternehmen suchte dringend einen Medical Trainer für die Außendienstmannschaft. Die Schulungen waren für das neu zu launchende Präparat geplant. Im Unternehmen gab es zu wenig Kapazität, das Training durchzuführen. Gestartet wurde mit der Suche im Oktober 2018, Interviews führten zu einer vorläufigen Projektzusage an den Interimsmanager. Nachdem mehrfach verkündet wurde, der Vertrag sei in der Mache, das Projekt gehe bald los, wurde im April 2019 das Projekt endgültig begraben. Begründung: Das Projekt sei zu nah an einer Angestelltentätigkeit. Die juristische Abteilung habe es abgesagt, da man kein Risiko eingehen möchte und gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt verstoßen möchte. Dies war leider keine Ausrede!
Beendigung von Projekten
Zwei Fälle sind mir bekannt, in denen Projekte frühzeitig beendet wurden, weil die Unternehmen befürchteten, dass sie gegen das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstoßen. Von einem der Projekte weiß die Autorin, dass es nun komplett brach liegt, weil interne Kapazitäten dafür nicht vorhanden sind. Bei dem anderen Projekt aus dem Jahr 2017 wurde eine prinzipielle Klärung vor dem Sozialgericht angestrebt – durch die Überlastung desselben ist das Verfahren aber seit über einem Jahr anhängig.
Direkte Verträge mit Unternehmen
Seit 20 Jahren ist die Autorin als Interim- und Projektmanagerin freiberuflich tätig. Meine Verträge habe ich direkt mit den Unternehmen abgeschlossen. Das war ein guter Deal für beide Seiten. Meine Stunden- oder Tagessätze entsprachen den Kosten, die das Unternehmen für mich hatte. Es war einfach und transparent. 2018 wurde mein laufendes Projekt in einem pharmazeutischen Unternehmen von einem direkten Vertrag auf einen Untervertrag mit einem sog. Provider umgestellt. Zwar konnte ich meinen vereinbarten Stundensatz behalten, aber nun zahlt das Unternehmen eine Provision an den Provider und ich selbst bin damit teurer geworden. Außerdem ist für mich nun eine größere Bürokratie zu bewältigen. Was soll der Unsinn?
Mittlerweile sind gerade bei größeren Unternehmen sogar mehrere Provider eingeschaltet, von denen der „Haupt-Provider“ andere Personalvermittler beauftragt, die nach Kandidaten suchen. Kommuniziert wird über Plattformen, auf die Profile eingegeben werden. Nicht nur die Kosten werden so erhöht, denn alle wollen mitverdienen, sondern auch so manches Projekt und manches Profil „verdümpelt“ dann zwischen all den Prozessen auf Nimmerwiedersehen. Das Nachsehen haben die Unternehmen genauso wie die Interimsmanager. Denn die Zeitspannen bis zur Besetzung von Projekten werden länger, und die freien Interimsmanager, die sich vergeblich Kapazitäten freihalten, werden frustrierter.
Verträge als Arbeitnehmerüberlassung
Was es vor drei Jahren auch noch nicht gab: klassische Arbeitnehmerüberlassung für Hochqualifizierte, sprich Leiharbeit. Wir Freiberufler sind Experten, bieten Unternehmen ein ganz bestimmtes Know How, nicht nur als Vakanzüberbrückungen, sondern auch mit Spezialkenntnissen, die nicht im Unternehmen vorhanden sind: Switch von RX zu OTC, PSPs, Coaching, Trainings, Change Management etc. Das hat wirklich nichts mit einer Arbeitnehmerüberlassung zu tun.
Keine Kollegen mehr
Auch die Zusammenarbeit im Unternehmen selbst hat sich extrem verändert. Man wandelte sich von einer Kollegin zu einer „Externen“. Das heißt konkret: Das eigene Projekt, in das man viel Know-How gesteckt hat, konnte man als Freiberufler bis 2016 selbst präsentieren, z.B. auf Außendiensttagungen, in Meetings oder bei weiteren Gelegenheiten. Aufgrund des Gesetzes ist das nun in einigen Unternehmen verboten, weil es das Geschmäckle der abhängigen Arbeit haben könnte. Dem ist natürlich überhaupt nicht so, es ist die Präsentation und Vermittlung der eigenen Arbeit.
Persönliches Resümee
Seit 20 Jahren bin ich selbständig tätig. Ich habe schon so jung damit angefangen, ich hatte keine „Not“ dazu, ich hätte jederzeit eine Festanstellung gefunden. Aber ich wollte mein Leben und meine Arbeitszeit selbst bestimmen, halt nicht um 9 Uhr anfangen, nicht gezwungen sein, mit einem „Roten Augenflieger“ zum Termin anzukommen, weil eine Übernachtung zu teuer wäre, meinen Urlaub abzusprechen, mir das Gebrülle eines cholerischen Chefs anzuhören und nicht prompt drauf reagieren zu können, etc. etc. Außerdem wollte ich viele verschiedene Unternehmen kennenlernen, meinen Horizont erweitern, Abwechslung haben und auch an verschiedenen Orten arbeiten.
Ich habe als Freiberuflerin gut verdient und viele Projekte geleitet. Ich hatte meistens viel Freude an der jweiligen Arbeit, ich habe viel bewegt und hätte mich für keinen anderen Lebensweg entscheiden mögen. Nun ist er mir verbaut worden. Danke für gar nichts, Frau Nahles! Sie haben mein Berufsleben deutlich erschwert, ich werde mich also früher in die Rente begeben oder umschulen.
Lesen Sie auch unseren Blogartikel aus dem Jahr 2016 zum Thema AÜG! Leider waren viele damals zu optimistisch, dass die Änderungen im Gesetz keine Auswirkungen haben. Jetzt sitzt der Frust tief!
*VGSD = Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V. https://www.vgsd.de/ GULP experts united a Randstad company www.gulp.de