Nach Wikipedia lautet die Definition eines Preismoratioriums wie folgt: „Ein Preismoratorium ist eine zeitlich begrenzte Preisbindung. Sie dient dazu, Preiserhöhungen auszuschließen bzw. zeitlich aufzuschieben und stellt einen staatlichen Eingriff in den freien Wettbewerb dar.“ (Stand: 14.01.2014) Klingt nach Planwirtschaft und tatsächlich ist es ein wichtiges Instrument von planwirtschaftlich regierten Staaten.
Aber auch in unserer sozialen Marktwirtschaft gibt es Preisbindungen, z.B. für Tabakwaren, Verlagserzeugnisse, Taxifahrten und rezeptpflichtige Arzneimittel. Bis 2004 galt eine Preisbindung auch für OTC-Präparate.
Um Kosten der Arzneimittel für die gesetzlichen Krankenkassen zu senken wurde 2004 ein Herstellerabschlag auf verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Festbetrag von 16% eingeführt, Ende 2004 aber auf 6% abgesenkt. 2010 wurde von dem damaligen Gesundheitsminister Philip Rösler (FDP) der Herstellerabschlag von 6% auf 16% erhöht. Dafür wurden die Preise von August 2009 als Grundlage genommen, d.h. spätere Preiserhöhungen zählten nicht. Dieses Preismoratorium sollte Ende 2013 auslaufen.
Aber am 19.12.2013 beschloss die große Koalition eine Verlängerung des Preismoratoriums bis Ende März 2014. Weiterhin dienen die Preise von 2009 als Grundlage!
Bis März sollen nun „in Ruhe“ weitere Gesetzesänderungen verabschiedet werden: Senkung des Herstellerabschlags auf 7%, rückwirkend zum 01.01.2014. Und Aussetzung des Bestandsmarktaufrufs, also die Überprüfung der breits auf dem Markt befindlichen Arzneimittel vor Einführung des AMNOGs.