Wie setzt sich ein Arzneimittelpreis zusammen und wer profitiert von was? Es ist mittlerweile unübersichtlich geworden, dank der Zwangsrabatte und Neuregelungen in der Preisspannenverordnung.
Unter http://www.abda.de/zwangsrabatt.html ist eine Beispielrechnung aufgeführt, die das auf einfache Art erklärt und die ich im Folgenden kurz zeigen möchte:
Herstellerabgabepreis (HAP) 50,00 €
+ Großhandelshöchstzuschlag (3,15% auf HAP + 0,70 Euro) 2,28 €
= Apothekeneinkaufspreis (AEP) 52,28 €
+ Apothekenzuschlag (3% auf AEP + 8,35 Euro) 9,92 €
+ Notdienstzuschlag* (0,16 Euro) 0,16 €
= Netto-Apothekenverkaufspreis (AVP) 62,36 €
+ Umsatzsteuer (19% auf Netto-AVP) 11,85 €
= Brutto-Apothekenverkaufspreis (AVP) 74,21 €
Welche Einnahmen, unabhängig von einem Rabattvertrag, erhält die GKV durch die Verordnung dieses Arzneimittels?
– Gesetzliche Zuzahlung des Versicherten (10% vom Brutto-AVP) 7,42 €
– Gesetzlicher Apothekenabschlag** (1,85 Euro) 1,85 €
– Gesetzlicher Herstellerabschlag (16% vom HAP) 8,00 €
= 17,27 Euro
Somit betragen die effektiven Ausgaben der GKV für o.g. Beispielprodukt: 56,94 € statt 74,21 Euro. Gerechnet, was Arzneikosten angeht, wird aber weiterhin mit dem Brutto-AVP, z.B. bei Arzneimittelregressen von Ärzten und bei der Darstellung gegenüber der Presse.
Eine Anmerkung sei noch erlaubt, es hat sich nämlich immer noch nicht rum gesprochen, dass nur in Deutschland und Dänemark der volle Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel zuschlägt. In allen anderen europäischen Ländern gilt ein reduzierter Satz oder Arzneimittel sind sogar von der MwSt. befreit.
* seit 1. August 2013
**seit 1. Juli 2013