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DIE AUTOREN

Karen Thiel
Seit mehr als 20 Jahren bin ich als selbständige Pharma-Expertin für die Bereiche Medical-Marketing und Patient Support tätig. Ich betreue Biopharma, RX, OTC/OTX, Supplements und apothekenexklusive Kosmetik-Marken als Managerin oder Consultant. Ein besonderes Spezialgebiet von mir ist der Aufbau von Patienten-Support-Programmen. Auch Online/Social-Media-Aktivitäten im Healthcare-Bereich zählen zu meinen Kernkompetenzen. Meine Firma heißt KT Projekt. Mein Angebot sowie eine Referenz- und Projektliste finden Sie unter www.ktprojekt.de.
Dr. Martina Hänsel
In der Pharmabranche arbeite ich seit mehr als 20 Jahren und bin seit über acht Jahren freiberufliche Beraterin mit Schwerpunkt auf medizinisch-wissenschaftliche Beratung, Kommunikation und Interim Management. Außerdem absolviere ich einen Master-Studiengang Regulatory Affairs.

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Preisgestaltung für Arzneimittel

Wie setzt sich ein Arzneimittelpreis zusammen und wer profitiert von was? Es ist mittlerweile unübersichtlich geworden, dank der Zwangsrabatte und Neuregelungen in der Preisspannenverordnung.

Unter http://www.abda.de/zwangsrabatt.html ist eine Beispielrechnung aufgeführt, die das auf einfache Art erklärt und die ich im Folgenden kurz zeigen möchte:

Herstellerabgabepreis (HAP) 50,00 €

+ Großhandelshöchstzuschlag (3,15% auf HAP + 0,70 Euro) 2,28 €

= Apothekeneinkaufspreis (AEP) 52,28 €

+ Apothekenzuschlag (3% auf AEP + 8,35 Euro) 9,92 €

+ Notdienstzuschlag* (0,16 Euro) 0,16 €

= Netto-Apothekenverkaufspreis (AVP) 62,36 €

+ Umsatzsteuer (19% auf Netto-AVP) 11,85 €

= Brutto-Apothekenverkaufspreis (AVP) 74,21 €

Welche Einnahmen, unabhängig von einem Rabattvertrag, erhält die GKV durch die Verordnung dieses Arzneimittels?

– Gesetzliche Zuzahlung des Versicherten (10% vom Brutto-AVP) 7,42 €

– Gesetzlicher Apothekenabschlag** (1,85 Euro) 1,85 €

– Gesetzlicher Herstellerabschlag (16% vom HAP) 8,00 €

= 17,27 Euro

Somit betragen die effektiven Ausgaben der GKV für o.g. Beispielprodukt: 56,94 € statt 74,21 Euro. Gerechnet, was Arzneikosten angeht, wird aber weiterhin mit dem Brutto-AVP, z.B. bei Arzneimittelregressen von Ärzten und bei der Darstellung gegenüber der Presse.

Various pills

Eine Anmerkung sei noch erlaubt, es hat sich nämlich immer noch nicht rum gesprochen, dass nur in Deutschland und Dänemark der volle Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel zuschlägt. In allen anderen europäischen Ländern gilt ein reduzierter Satz oder Arzneimittel sind sogar von der MwSt. befreit.

* seit 1. August 2013
**seit 1. Juli 2013

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