Anfang September hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das den Abmahnmißbrauch eindämmen soll. Ob damit alle Lücken geschlossen sind, bleibt abzuwarten. Zumindest die Hürden für Abmahnungen sind höher geworden.
Was beinhaltet das Gesetz?
- Bagatell-Vergehen werden danach mit höchstens 1.000 Euro bestraft. Dies gilt für Unternehmen bis zu 100 Mitarbeitern.
- Abmahnkosten und Vertragsstrafen von Mitbewerbern dürfen bei einer erstmaligen Abmahnung (Verstoß gegen die DGSVO oder Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten) nicht erhoben werden.
- Auch hier gibt es eine Beschränkung auf Unternehmensgrößen: Abmahnkosten tragen Unternehmen ab 251 Beschäftigten und Vertragsstrafen fallen erst ab 101 Beschäftigte an
- Die Anwaltskanzlei, die abmahnen möchte, muss eine Abmahnbefugnis beim Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragen.
Schlupflöcher sind immer noch vorhanden
Aber auch Bagatellverstöße mit Vertragsstrafen von bis zu 1.000 Euro kann für eine Krauter-Anwaltskanzlei interessant sein und einen Solo-Selbständigen bluten lassen. Außerdem dürfen Verbände weiterhin abmahnen, wenn „ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Abgemahntem und den Mitgliedern des abmahnenden Verbandes besteht“.
Die Voraussetzung für eine Abmahnbefugnis scheint so weit gefasst zu sein, dass die schwarzen Schafe damit möglicherweise nicht ausgesiebt werden.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz , das noch den Bundesrat passieren muss, im täglichen Leben umgesetzt wird.
Solo-Selbständige und Kleinunternehmer als Opfer
Während für Privatpersonen viel Schutz vor Drückerkommandos, unseriösen und dubiosen Geschäftspraktiken sowie bei Internetkäufen genießen, werden rechtlich Kleinunternehmer und Solo-Selbständige wie ein Großkonzern behandelt. Letztere haben eine große Rechtsabteilung und brauchen keinem Streit aus dem Wege zu gehen. Auch die Bundesnetzagentur reagiert nur auf unlauteren Wettbewerb, wenn es sich um Privatpersonen handelt.
Ist ein Notfall eingetreten, zahlt eine Rechtschutzversicherung sowieso nicht, daher gehen Selbständige oft auf unbegründete Zahlungsforderungen ein, um die Kosten für Rechtsanwalt und Rechtsstreitigkeiten zu umgehen.
Das Gesagte kann die Autorin in zwei Fällen aus eigener Erfahrung bestätigen. Sie steht für einen mündlichen Bericht gerne zur Verfügung.
Es fehlt definitiv ein Schutz von Solo-Selbständigen und Kleinunternehmern bis beispielsweise 10 Mitarbeitern. Für diese können auch Kosten von 500 Euro ein harter Schlag sein, wenn es mal gerade nicht so gut mit Aufträgen läuft.
Quelle:
VGSD – Verband der Gründer und Selbständigen Deutschlands e. V.
Am 09. Oktober 2020 stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zu.