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DIE AUTOREN

Karen Thiel
Seit mehr als 20 Jahren bin ich als selbständige Pharma-Expertin für die Bereiche Medical-Marketing und Patient Support tätig. Ich betreue Biopharma, RX, OTC/OTX, Supplements und apothekenexklusive Kosmetik-Marken als Managerin oder Consultant. Ein besonderes Spezialgebiet von mir ist der Aufbau von Patienten-Support-Programmen. Auch Online/Social-Media-Aktivitäten im Healthcare-Bereich zählen zu meinen Kernkompetenzen. Meine Firma heißt KT Projekt. Mein Angebot sowie eine Referenz- und Projektliste finden Sie unter www.ktprojekt.de.
Dr. Martina Hänsel
In der Pharmabranche arbeite ich seit mehr als 20 Jahren und bin seit über acht Jahren freiberufliche Beraterin mit Schwerpunkt auf medizinisch-wissenschaftliche Beratung, Kommunikation und Interim Management. Außerdem absolviere ich einen Master-Studiengang Regulatory Affairs.

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Der medizinische Fortschritt benötigt Daten

In Deutschland sind wir eher damit beschäftigt Bedenken zu äußern als uns die Chancen für eine Digitalisierung vor Augen zu führen. Datenschutz betrachten Menschen in Deutschland nicht nüchtern, sondern, um es mal salopp zu sagen, hysterisch. Keine Frage, Datenschutz ist wichtig, aber es zu übertreiben kann gesundheitsgefährdend sein.

Corona-Warn-App als Beispiel

Das zeigt beispielsweise auch die Corona-App. Sie tauscht nur Zufallscodes aus, die nach 14 Tagen wieder gelöscht werden. Sie überträgt keine persönlichen Daten.

„Die Zufallscodes sind zufällig erzeugte Zahlen- und Buchstabenkombinationen. Sie werden zwischen benachbarten Smartphones ausgetauscht. Zufallscodes lassen sich nicht einer bestimmten Person zuordnen und werden nach 14 Tagen automatisch gelöscht. Eine Corona-positiv getestete Person kann ihre Zufallscodes der letzten bis zu 14 Tage freiwillig mit anderen App-Nutzern teilen.“ (Zitat aus der Beschreibung der Corona-Warn-App)


Und trotzdem haben sie viele aufgrund von Datenschutzbedenken nicht installiert. Aber die Menschen googeln jeden Tag, kaufen bei Amazon ein, legen die Payback-Karte beim Kauf vor und präsentieren ihr Leben bei Facebook, TikTok, Snapshot und Co. Das ist ein Witz! Es entbehrt wirklich jeglicher Logik die Corona-Warn-App nicht zu nutzen.

Das wirkliche Problem der Corona-Warn-App ist, dass sie auf alten Smartphones nicht läuft und gerade ältere Herrschaften noch alte Smartphones oder sogar  alte Mobiltelefone nutzen.

Man kann sich sogar fragen: Gibt es bei der Corona-Warn-App zuviel Freiwilligkeit? Momentan ist ihr Nutzen auf jeden Fall gering, da sie viel zu selten geladen ist. Und fraglich ist auch, ob wirklich jeder positiv getestete seine Infektion mitteilt. So titelte auch der Stern „Der Rohrkrepierer“ am 17.09.2020 (S. 96).

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz

Am 19. Dezember 2019 verabschiedete der Bundestag das Digitale Versorgungs-Gesetz (DVG). Am 01. April 2020 beschloss das Kabinett das vom Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vorgelegte Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). Nun liegt noch ein Referentenentwurf zur Neufassung der Datentransparenzverordnung (DaTraV) vor, um Details zu regeln, so auch die Weitergabe von Gesundheits- und Behandlungsdaten der Versicherten zu Forschungszwecken.

Der Verbund von verschiedenen Organisationen (eHealth-Allianz) fordert den Zugang zu anonymisierten Daten auch für die private Forschung:

„Datenbasierte Anwendungen können z. B. durch den Einsatz von Big-Data-Analysen und KI-Methoden wesentlich dazu beitragen, Diagnostik und Therapien zu verbessern. Bei der Bekämpfung von chronischen Krankheiten,wie Diabetes, Herzinsuffizienz, Krebs oder seltene Erkrankungen, können neue Behandlungen patientenorientierter entwickelt werden. Datenbasierte Anwendungen können die Lebensqualität steigern, die Versorgung effizienter gestalten und Leben retten.“

Prompt gibt es Widerstand, der sich mal wieder gegen die Industrie richtet.

Daten für die private Forschung

Man sollte sich einmal die Frage stellen: Welche Daten benötigt die private Forschung überhaupt? Die Lebensgeschichte von Lieschen Müller oder Max Mustermann? Eher nicht. Es zählen in der Forschung nur statistische Analysen sowie signifikante Ergebnisse und das sind eben keine personenbezogenen Daten. Es reichen gepoolte, anonymisierte Daten.

Aber auch pseudomysierte Daten wären für die Menschen aus datenschutzrechtlicher Sicht kein Problem, denn entgegen der landläufigen Meinung sitzen keine Frankensteins in den pharmazeutischen Unternehmen und fälschen Studien oder basteln Kunstmenschen.

Es gibt keine reglementiertere und strenger kontrollierte Industrie in Deutschland und Europa. Jeder veröffentlichte Satz, sei es über ein Medikament, eine Therapie oder eine Studie, wurde vorher auf Richtigkeit überprüft und musste von verschiedenen Abteilungen frei gegeben werden. Jedes Studienergebnis wird genau beleuchtet. Der Informationsbeauftragte haftet persönlich für jeden Verstoß und ihm droht sogar Gefängnis. Man kann sich den Druck, den Aufwand und die Mühe als Außenstehender überhaupt nicht vorstellen.

Aber wie immer wird den forschenden Pharmaunternehmen und anderen Forschungsstellen wenig Glauben geschenkt, was u. a. durch die jahrelangen Negativberichte in der Presse begründet liegt.

Ein Hinweis: Eine Versicherung, z. B. eine private Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversichrung, kann mit personenbezogenen Daten sehr wohl etwas anfangen und für diese Gruppe könnte es interessant werden, die pseudomysierte Daten ihrer Kunden zu entschlüsseln. Dafür braucht es nicht viel Phantasie. Hier sitzt der mögliche Feind des Datenschützers.

Die industrielle Forschung benötigt keine pseudomysierten Daten, sondern nur anonymisierte. Und diese auch noch freiwillig als „Datenspende“ ab dem Jahr 2023. Die Daten der Industrie nicht zur Verfügung zu stellen, ist ein großer Fehler.

 


Quellen und weiterführende Artikel

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pdsg.html

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/VO_Datentransparenzverordnung.pdf

https://www.vdgh.de/media/file/30701.2020-05-15_Verbaendeallianz_Gesundheitsdaten_retten_Leben.pdf

https://www.heise.de/tp/features/Spahn-oeffnet-Industrie-Hintertuer-zu-Versichertendaten-4868197.htmlhttps://patientenrechte-datenschutz.de/tag/digitale-versorgung-gesetz/

https://www.heise.de/tp/features/Spahn-oeffnet-Industrie-Hintertuer-zu-Versichertendaten-4868197.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Anonymisierung_und_Pseudonymisierung

 

https://www.pharma-fakten.de/news/details/938-e-health-mit-angezogener-handbremse-in-die-zukunft/

https://www.iqwig.de/de/presse/pressemitteilungen/2020/registerdaten-eignen-sich-bei-entsprechender-qualitaet-fuer-die-erweiterte-nutzenbewertung-von-arzneimitteln.12795.html

 

Titelbild: Bild von kalhh auf Pixabay




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