Auf Initiative vieler Freiberufler und ihrer Organisationen hat Brand Eins das Thema Scheinselbständigkeit aufgenommen. Im Focus stehen zwar IT-Freiberufler, aber es trifft die Healthcare-Branche ebenso.
Viele pharmazeutische Unternehmen beschäftigen nicht mehr Freiberufler direkt, sondern schalten Provider dazwischen, damit sie der Rechtsunsicherheit aus dem Wege gehen. Kliniken und Altenheime agieren ähnlich. Damit sinkt natürlich der Stundensatz bzw. die Tagespauschale der Freelancer oder umgekehrt, die Kosten steigen für die Unternehmen. Für beide Seite unbefriedigend.
Pharma-Net-Blog berichtete bereits darüber
Grund dafür ist das Gesetz von Andrea Nahles von April 2017, worüber wir schon berichtet haben:
Update: Noch eine Studie zum AÜGesetz
Abwanderung ins Ausland nicht für alle Freiberufler möglich
Was für die IT-Experten eine gute Idee sein mag, nämlich ins Ausland abzuwandern, macht in der Healthcare-Branche kaum Sinn, zumindest für Honorarärzte und -pfleger ist das so nicht möglich. Für Freiberufler in den pharmazeutischen Unternehmen mag es eine Option sein über die Zentrale im Ausland Projekte in Deutschland abzuwickeln. Dies ist aber natürlich mit viel Aufwand und Reibungsverlust verbunden. Und: Es muss doch nicht sein!
Wir wollen selbständig arbeiten – lasst uns!
Die Autorin fordert: Abschaffung des Gesetzes!
Es gibt sicherlich viele Vorteile als Angestellter zu arbeiten, aber es ist einfach nicht jedermanns Sache, sich den Vorgaben, Unternehmenskulturen und Hierarchien unterzuordnen. Dafür nimmt man Risiken in Kauf, u.a. die mangelnden Absicherungen. Aber selbstbestimmtes Arbeiten hat für viele Menschen eine höhere Priorität und das soll jeder selbst entscheiden.
Wie in einem späteren Artikel dargestellt, schützt auch die Vermittlung über Provider nicht vor dem Vorwurf der angeblichen Scheinselbständigkeit.